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Hans Magnus
Enzensberger

Seçmeler

Enzensberger ● Seçme Şiirler (Ausgewählte Gedichte)

Kavram Verlag
1. Auflage, Nisan 1998
ISBN 975-96156-5-7
13,5
x19,5 cm, 148 Seiten

 

Privilegierte Tatbestände

Es ist verboten, Personen in Brand zu stecken.
Es ist verboten, Personen in Brand zu stecken, die im Besitz
einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung sind.
Es ist verboten, Personen in Brand zu stecken, die sich an
die gesetzlichen Bestimmungen halten und im Besitz
einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung sind.
Es ist verboten, Personen in Brand zu stecken, von denen
nicht zu erwarten ist, daß sie den Bestand und die
Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden.
Es ist verboten, Personen in Brand zu stecken, soweit sie
nicht durch ihr Verhalten dazu Anlaß geben.
Es ist insbesondere auch Jugendlichen, die angesichts
mangelnder Freizeitangebote und in Unkenntnis der
einschlägigen Bestimmungen sowie aufgrund von
Orientierungsschwierigkeiten psychisch gefährdet sind,
nicht gestattet, Personen ohne Ansehen der Person in
Brand zu stecken.
Es ist mit Rücksicht auf das Ansehen der Bundesrepublik
Deutschland im Ausland dringend davon abzuraten.
Es gehört sich nicht. Es ist nicht üblich.
Es sollte nicht zur Regel werden.
Es muß nicht sein.
Niemand ist dazu verpflichtet.
Es darf niemandem zum Vorwurf gemacht werden, wenn
er es unterläßt, Personen in Brand zu stecken.
Jedermann genießt ein Grundrecht auf Verweigerung.
Entsprechende Anträge sind an das zuständige
Ordnungsamt zu richten.

Nota bene. Wer diesen Text in eine andere Sprache überträgt, wird gebeten, an Stelle der Bundesrepublik Deutschland versuchsweise die offizielle Bezeichnung seines eigenen Landes einzusetzen. Diese Fußnote sollte auch in der Übersetzung stehenbleiben. (HME)

 

Enzensberger ● Ausgewählte Gedichte
(Eine Auswahl aus dem gesamten lyrischen Werk Enzenbergers)

 

Übersetzungen:
Ulla Karadeniz
&
Bekir Karadeniz

Erich Fried ● Ausgewählte Gedichte

Erich Fried ● 100 Gedichte ohne Vaterland

© BeKa